
UVV-Prüfung
Geprüft heißt einsatzbereit
Die UVV-Prüfung bei Miet-Express erfolgt durch eine befähigte Person – in der Regel alle 12 Monate, dokumentiert mit Prüfprotokoll und Plakette. Geprüft wird in Lathen-Fresenburg oder auf Wunsch bei Ihnen im Betrieb und auf der Baustelle – damit Ihre Geräte einsatzbereit bleiben.
- Befähigte Person für UVV-Prüfungen
- Prüfprotokoll und Plakette
- Bei uns oder bei Ihnen vor Ort
Bei uns im Betrieb
Die Prüfung erfolgt bei uns in Lathen-Fresenburg – Geräte einfach vorbeibringen.
Bei Ihnen vor Ort
Wir kommen in Ihren Betrieb oder auf die Baustelle.
Prüfung bei uns im Betrieb oder bei Ihnen vor Ort – beides möglich.
Rechtlicher Rahmen
Warum regelmäßig geprüft werden muss
Betriebe müssen Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen. Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV-Vorschriften und die TRBS 1203. In der Regel wird einmal jährlich geprüft.
Ohne gültige Prüfung steht das Gerät – und im Schadensfall haftet der Unternehmer.
Prüfbereiche
Was wir prüfen
Baumaschinen und Fahrzeuge
Baumaschinen und Erdbaumaschinen
Flurförderzeuge (Stapler)
Teleskopmaschinen
Hubarbeitsbühnen
Kfz-Hebebühnen
Heben und Anschlagen
Krane
Lastaufnahmemittel
Anschlagmittel
Hubtische
Winden, Hub- und Zuggeräte
Geräte und Anlagen
Kraftbetriebene Kleingeräte
Kompressoren
Hydraulikschlauchleitungen
Hydraulische Pressen
Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreiniger)
Sieb- und Brechanlagen
Stetigförderer
Bau und Logistik
Gerüste
Leitern und Tritte
Steigleitern
Regale
Kipp- und Absetzbehälter, Container
Verladerampen
Ladebordwände
Kraftbetriebene Tore und Türen
…und vieles mehr – sprechen Sie uns an.
Ablauf
So läuft die Prüfung
- 01
Anfrage
Mit Geräteliste – je genauer, desto besser planbar.
- 02
Termin
Bei Ihnen vor Ort oder bei uns.
- 03
Prüfung
Durch die befähigte Person.
- 04
Protokoll und Plakette
Dokumentiert und am Gerät sichtbar.
- 05
Erinnerung
Vor der nächsten Fälligkeit melden wir uns.
FAQ
Häufige Fragen
Wie oft muss eine UVV-Prüfung gemacht werden?
Eine UVV-Prüfung ist in der Regel alle 12 Monate fällig. Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV-Vorschriften und die TRBS 1203. Betriebe müssen ihre Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen.
Wer darf eine UVV-Prüfung durchführen?
Eine UVV-Prüfung ist nur durch eine befähigte Person zulässig. Bei Miet-Express prüft Geschäftsführer Thomas Schotter als befähigte Person Maschinen und Geräte nach den Vorgaben der Unfallverhütung.
Was prüft Miet-Express bei der UVV-Prüfung?
Die UVV-Prüfung bei Miet-Express umfasst Baumaschinen und Erdbaumaschinen, Stapler, Teleskopmaschinen, Hubarbeitsbühnen und Kfz-Hebebühnen, Krane, Lastaufnahme- und Anschlagmittel, Kompressoren, Hydraulikschlauchleitungen, Hochdruckreiniger, Gerüste, Leitern, Regale, Container, Verladerampen, Ladebordwände und kraftbetriebene Tore.
Was passiert ohne gültige UVV-Prüfung?
Ein Gerät ohne gültige UVV-Prüfung ist nicht einsatzbereit: Es darf nicht eingesetzt werden, und im Schadensfall haftet der Unternehmer. Ist die Prüfung abgelaufen – meist nach 12 Monaten –, sollte das Gerät bis zur Prüfung stillstehen.
Kommt Miet-Express für die UVV-Prüfung zu mir?
Eine UVV-Prüfung vor Ort ist auf Wunsch möglich – im Betrieb oder auf der Baustelle im ganzen Emsland, von Sögel (rund 13 km) bis Lingen (rund 39 km). Alternativ werden die Geräte nach Lathen-Fresenburg gebracht. Je genauer die Geräteliste bei der Anfrage, desto besser lässt sich der Termin planen.
Was bekomme ich nach der UVV-Prüfung?
Ein Prüfprotokoll und eine Plakette sind das Ergebnis jeder UVV-Prüfung bei Miet-Express. Vor der nächsten Fälligkeit meldet sich Miet-Express von selbst. Mängel aus der Prüfung lassen sich direkt im selben Termin beheben.
Kontakt
Prüftermin anfragen
Vier kurze Fragen, dann Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag.
UVV-Prüfung anfragen
Schritt 1 von 5Was soll geprüft werden?
Mehrfachauswahl möglich.
